Spendenkonto eröffnen, einrichten: Privat/Verein, Voraussetzungen

Spendenkonto
Beispiel für ein sehr bekanntes Spendenkonto: Aktion Deutschland hilft.

Ein Spendenkonto einrichten dürfen nicht nur Vereine, sondern grundsätzlich jeder geschäftsfähige Bürger. Auch eine Privatperson oder eine juristische Person kann zur Bank gehen und dort ein besonderes Konto eröffnen, auf das Spenden eingezahlt werden sollen. Dabei darf nicht außer Acht gelassen werden, dass das Finanzamt bei Privatpersonen mitkassiert und die eingegangenen Spenden als steuerlich relevantes Einkommen wertet. Spendenquittungen dürfen nur von Vereinen, deren Gemeinnützigkeit anerkannt ist, ausgestellt werden. Hier finden Sie Tipps zum eröffnen eines Spendenkontos.

Ein Spendenkonto eröffnen

Es kommt gar nicht selten vor, dass eine Privatperson für einen guten Zweck Geld sammeln und dafür ein Spendenkonto einrichten möchte.

Ganz häufig ist das bei einem Todesfall in der Familie der Fall, wenn anstelle von Kranz- und Blumenspenden Geld für einen wohltätigen Zweck erbeten wird.

Auch bei Notfällen oder Krankheiten, die nur durch zusätzliche Geldmittel finanziert werden können, versuchen Menschen durch das Sammeln von Spenden auf einem Extra-Konto zu helfen.

Spendenkonto online einrichten

Ein Online Spendenkonto kann man beispielsweise bei Leetchi.com oder Betterplace.org eröffnen.

Gesprächstermin mit der Bank vereinbaren

Es ist nicht ganz einfach, eine Bank zu finden, bei der ein Spendenkonto eingerichtet werden kann. Viele Banken, vor allem die kostenlosen Direktbanken, lehnen die Eröffnung eines Zweitkontos ab. Ein Vergleich der Konditionen verschiedener Banken, die Spendenkonten anbieten, hilft dabei, Geld bei den Bankgebühren zu sparen und möglicherweise sogar eine Verzinsung des Guthabens zu erhalten. Um das Spendenkonto zu eröffnen, ist ein Termin bei der Hausbank oder einer anderen Bank vor Ort die einfachste Lösung. Sie stellen auf Antrag ein normales Girokonto für die Eingänge von Spenden zur Verfügung. Dafür berechnen sie in der Regel die normalen Bankgebühren, die auch für ein normales Girokonto fällig werden. Alle offenen Fragen werden im persönlichen Gespräch mit dem Sachbearbeiter geklärt. Dafür sollte vorab ein Termin vereinbart werden.

Spendenkonto einrichten durch Privatpersonen

Spendenaufruf
Spendenaufruf von World Vision

Wenn eine Privatperson ein Spendenkonto eröffnen möchte, gibt es ein paar Fallstricke. Alle Geldeingänge auf diesem Konto müssen dem Finanzamt gemeldet werden. Je nach Höhe der Beträge unterliegen die Summen dem Einkommensteuergesetz, für die Steuern anfallen. Ein weiteres Problem ergibt sich, wenn die Spender eine Spendenquittung wünschen, um die Spende steuerlich absetzen zu können. Privatpersonen dürfen keine Spendenquittungen ausstellen. Nur als gemeinnützig anerkannte Vereine sind dazu berechtigt.

Vorteile von Spendenkonten für gemeinnützige Vereine

Spendenquittung
Spendenquittung Verein Vordruck, Muster, Beispiel

Wird das Spendenkonto nur für einen kurzen Zeitraum gebraucht, wie zum Beispiel bei einem Todesfall, spielen Spendenquittungen keine Rolle. Das Konto wird nach einiger Zeit einfach wieder gelöscht, wenn keine weitere Spendeneingänge zu erwarten sind. Soll das Spendenkonto jedoch für eine längere Zeit bestehen bleiben, ist die Gründung eines gemeinnützigen Vereins in Erwägung zu ziehen. Dazu müssen die im Vereinsgesetz festgelegten Bestimmungen befolgt werden. Vor allem wird ein Vorstand benötigt, der die Vereinsgeschäfte führt und auch ein Spendenkonto einrichten kann. Die Gemeinnützigkeit wird beim zuständigen Finanzamt beantragt.

Spendenkonto eröffnen als Verein

Ein als gemeinnützig anerkannter Verein beantragt bei der örtlichen Bank oder einer Bank, die auf soziale Zwecke eingerichtet ist, die Eröffnung eines Spendenkontos. Auch hier ist ein Vergleich der Konditionen sinnvoll, um nicht zu viele Gebühren zu zahlen. Einige Banken bieten sogar kostenlose Konten für Spenden ein. Für die Einrichtung des Spendenkontos muss der Verein den Anerkennungsbescheid durch das Finanzamt vorlegen. Die Zahlungseingänge sind in diesem Fall nicht steuerpflichtig und Spendenquittungen dürfen ausgestellt werden. Die Banken verlangen für die Eröffnung des Kontos die Vorlage der Vereinssatzung, sowie Kopien des Eintrags in das Vereinsregister und des Protokolls der letzten Vorstandswahl.

Kooperation mit einem Verein

Spendenbox
Spendenbox, erhältlich bei sora-shop.de

Wer nur kurzfristig ein Spendenkonto benötigt, hat auch die Möglichkeit, sich an einen Verein mit Gemeinnützigkeit zu wenden, und dessen Spendenkonten zu nutzen. Gerade große soziale Vereine sind gern bereit, zweckbestimmte Spenden entgegenzunehmen und dem Verwendungszweck zuzuführen. Soll zum Beispiel für eine in Not geratene Familie gesammelt werden, bietet sich ein Wohlfahrtsverein an. Eine Anfrage bei einem örtlichen Sportverein kann in Erwägung gezogen werden. Bei Todesfällen werden die erbetenen Spenden meist einer bestimmten Organisation zugedacht. Diese Organisation wird in diesem Fall sicherlich gern ein Spendenkonto für die Zahlungseingänge zur Verfügung stellen. Der Spendensammler erspart sich durch die Kooperation mit gemeinnützigen Vereinen die Einrichtung eines besonderen Spendenkontos und profitiert zusätzlich von der Steuerfreiheit. Spendenquittungen, die der Spender dem Finanzamt vorlegen kann, werden vom Verein ausgestellt.

Spendenkonto bei Paypal eröffnen

Paypal Spenden Button
Paypal Donations Spenden Button
Spenden Button
Spenden Button

Bei PayPal lässt sich relativ leicht ein Spendenkonto einrichten. Spenden können dann über den Donations Button angeregt werden, den man auf einfache Art und Weise auf jeder Webseite einbauen kann. Mehr zu Paypal: Paypal Konto löschen und Geld vom Girokonto auf Paypal Konto überweisen.

 

Vereinskonto kostenlos eröffnen

VereinskontoDas Vereinskonto ist eine besondere Form des Bankkontos, mit dem Vereine ihre finanziellen Angelegenheiten regeln können.

Bei der Suche und der Einrichtung eines solchen Kontos müssen verschiedene Punkte berücksichtigt werden.

Warum ein Vereinskonto einrichten?

Jeder Verein benötigt ein Konto, um Vereinsgelder einzunehmen und auszugeben. Die geschäftlichen Angelegenheiten eines Vereins über das private Konto eines Mitglieds, beispielsweise eines Vorstandsmitglieds, laufen zu lassen, ist wenig sinnvoll.

Für höhere Einnahmen müsste der Inhaber möglicherweise Steuern entrichten. Auch die Abgeltungssteuer käme zum Tragen. Vereinsgeschäfte und Privatgeschäfte sollten deshalb strikt getrennt werden. Gerade bei gemeinnützigen Vereinen würde eine Vermischung von privaten und geschäftlichen Aktionen zusätzlich zu einem schlechten Image führen.

Ein Girokonto als Vereinskonto eröffnen

Um die täglichen Vereinsgeschäfte abzuwickeln, ist ein Girokonto die beste Lösung. Eine Grundbedingung für die Einrichtung eines Vereinskontos ist die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister. Nur Vereine, die das Kürzel e.V., also eingetragener Verein, im Namen führen, kommen in den Genuss eines Vereinskontos.

Welche Banken eröffnen kostenlose Konten für Vereine?

Längst nicht alle Banken eröffnen Vereinskonten. Geldinstitute, die sich ausschließlich auf private Kunden spezialisiert haben, und viele Direktbanken ohne Bankgebühren lehnen Anträge ab. Die Suche nach einem kostenlosen Vereinskonto ist nicht ganz leicht. Einige Banken bieten Vereinskonten auf der Grundlage eines Geschäftskontos an, und berechnen dafür die nicht unerheblichen Bankgebühren. Dazu gehören Volksbanken und Sparkassen, bei denen jeder eingetragene Verein ein Vereinskonto eröffnen kann.

Gespräch mit dem Bankberater zur Kontoeröffnung vereinbaren

Den Antrag auf Eröffnung des Kontos stellt der Vorstand oder der Kassenwart, die sich durch ihre Wahl und das dazugehörige Sitzungsprotokoll der Hauptversammlung legitimieren können. Weitere Mitglieder können vom Vereinsvorstand bevollmächtigt werden, für den Verein ein Konto einzurichten. Für die Eröffnung sollten der Antragsteller oder der Vorstand einen Termin mit dem zuständigen Bankberater vereinbaren, bei dem alle offenen Fragen geklärt werden.

Wer ist vertretungsberechtigt?

In der Regel haben zu einem Vereinskonto mehrere Mitglieder Zugang. Bei der Eröffnung müssen deshalb die Unterschriftsberechtigungen aller Bevollmächtigten hinterlegt werden. Gleichzeitig wird festgelegt, ob ein Berechtigter allein unterschreiben darf, oder ob für Transaktionen mehrere Unterschriften verlangt werden, beispielsweise wenn die Beträge ein bestimmtes Level übersteigen.

EC-Karten und Kreditkarten

Einige Geldinstitute vergeben bis zu zwei Geldkarten, mit denen Bargeld vom Konto abgehoben werden kann. Diesen Service lassen sie sich allerdings über die Bankgebühren vergüten. Kreditkarten werden für ein Vereinskonto in der Regel nicht ausgestellt. Hier kann im persönlichen Gespräch mit dem Bankberater nach anderen Lösungen gesucht werden.

Kontogebühren im Blick haben

Bei größeren Vereinen ist es üblich, die Mitgliedsbeiträge per Lastschrift einzuziehen. Ein Vereinskonto sollte deshalb die Option des Lastschrifteinzugs beinhalten.

Die monatlichen Grundgebühren vieler Banken und Sparkassen schließen nur eine bestimmte Anzahl von Transaktionen ein. Fallen mehr Geldbewegungen wie Einzahlungen oder Überweisungen an, wird jede Transaktion über das Limit hinaus extra berechnet. Es kann sich deshalb lohnen, ein Gebührenmodell zu wählen, bei dem die Höhe der Transaktionen unbegrenzt oder doch wenigstens sehr hoch ist.

Zugangsdaten und TAN-Listen für Online-Banking

Bei fast allen Geldinstituten, die ein Vereinskonto anbieten, können die Geldgeschäfte über Online-Banking abgewickelt werden. Es wird jedoch nur eine TAN-Liste ausgestellt oder eine Mobilfunknummer für die Übermittlung anerkannt. Diese sollten ebenso wie die Zugangsdaten zum Konto und die Geldkarte für Bargeldabhebungen zweckmäßigerweise dem Kassenwart übergeben werden, der der Bank auch als Ansprechpartner zur Verfügung steht.

Zinsen und Überziehen

Bei kaum einer Bank, die ein Vereinskonto anbietet, ist eine Überziehung möglich, es sei denn, dass eine Sondervereinbarung abgeschlossen wurde. Guthabenzinsen werden ebenfalls nicht gezahlt. Bei höheren Vereinsguthaben ist es deshalb ratsam, aktuell nicht benötigtes Geld auf einem Tagesgeldkonto oder einem Sparkonto zu parken. Dafür sollte jedoch ein Freistellungsantrag gestellt werden, damit auf die Zinsen keine Abschlagszahlung anfällt. Bei gemeinnützigen Vereinen wird die Freistellung in der Regel genehmigt.

Vereinskonto Vergleich

Unsere Empfehlung: Postbank

Postbank VereinskontoWir empfehlen das Postbank Business Giro Plus als Vereinskonto.

Wenn es besonders schnell gehen muss

Global Business Konto für Vereine (e.V.)
global-konto-business-vereinskonto

Commerzbank

Die Commerzbank stellt online keine Informationen zu einem Vereinskonto zur Verfügung.

Deutsche Bank

Die Deutsche Bank stellt online keine Informationen zum anlegen eines Vereinskontos zur Verfügung.

DKB

Anträge auf ein DKB Vereinskonto werden laut Erfahrungsberichten im Internet oftmals abgelehnt.

Skatbank

Skatbank Vereinskonto: Die deutsche Skatbank (Direktbank) bietet mit dem „TrumpfKonto Vereine“ ein Vereinskonto ohne Kontoführungsgebühr an, für das allerdings teilweise hohe Transaktionsgebühren erhoben werden, z.B. 2€ pro beleghafter Buchung.

Sparkasse

Sparkasse Vereinskonto: Alle Sparkassen bieten Girokonten für eingetragene Vereine (e. V.) an. Die Grundpreise variieren dabei von gratis bis 5€ pro Monat. Je nach Sparkassenverband unterscheiden sich auch die Kosten für Leistungen wie Überweisungen. Die Sparkasse Vereinskonten können nicht online eröffnet werden.

Volksbank

Volksbank Raiffeisenbank Vereinskonto: Das VR VereinsKonto ist leider nicht mehr kostenlos (es wird eine monatliche Grundgebühr erhoben). Einige Leistungen wie beleglose Überweisungen sind kostenlos. Beleghafte Buchungen, das versenden von Mobile TANs und Kontoauszüge am Auszugsdrucker sind gebührenpflichtig.