DKB-Cash: Das kostenfreie gemeinsame Girokonto
Das DKB-Cash eignet sich als Gemeinschaftskonto insbesondere für Eheleute beziehungsweise Partner mit gemeinsamer Haushaltskasse. Über das Konto können gemeinsame Ausgaben, etwa für Miete, Strom, Auto oder größere Ausgaben bezahlt werden. Da ein Gemeinschaftskonto auf den Namen beider Partner läuft, haben auch beide einen gemeinsamen Überblick über die Finanzen. Das DKB-Cash ist an keinen bestimmten Geldeingang gebunden. So können Partner selbst entscheiden, ob das Konto als Gehaltskonto genutzt oder eine monatliche Geldsumme auf das Gemeinschaftskonto überwiesen wird.
Kostenloses DKB Gemeinschaftskonto einrichten: www.dkb.de/Gemeinschaftskonto
Zur DKB Homepage: www.DKB.de
DKB Gemeinschaftskonto Konditionen
Außerdem erhält jeder Kontoinhaber eine kostenfreie Giro- und Kreditkarte. Beide Kreditkarteninhaber können weltweit kostenfrei Geld abheben und bargeldlose Zahlungen tätigen. Mit dem DKB-Cash als Gemeinschaftskonto lässt sich aber auch sparen: Auf der DKB-VISA-Card erhalten die Kunden eine attraktive Guthabenverzinsung. Wer lieber mehr Geld ausgibt, profitiert von besonders günstigen Dispozinsen. Zu dem hat man im Internet-Banking alles im Blick: das Gemeinschaftskonto und das persönliche Konto.
- Die Vorteile vom DKB Cash als Gemeinschaftskonto:
- kostenlose Kontoführung für Einzel- und Gemeinschaftskonto
- kostenlose Girokarte und DKB-VISA-Card inklusive Partnerkarte
- weltweit kostenfrei Geld abheben
- 0,9% p.a. Zinsen für Guthaben, Zinsen variabel
- 7,5% p.a. Zinsen für Dispokredit, bis zu 1.000 Euro Sofort-Dispo, Zinsen variabel
- Online Identifikation per Video-Ident (kein Post-Ident mehr notwendig)
Wenn es zwei Inhaber eines Kontos gibt, welche nicht verheiratet sind, sich jedoch trennen, wie kann einer der beiden als Kontoinhaber kündigen, wenn der zweite Inhaber das Konto für sich alleine behalten möchte? Der zweite Inhaber aber nichts mehr damit was zu tun hat und die beiden nicht mehr vernünftig eine Lösung herbeiführen können. Kann der eine Inhaber rechtswirksam kündigen?