Konto auch bei negativer Schufa: Girokonto für Jedermann

girokonto für jedermannEin Girokonto ist heutzutage unerlässlich, um den täglichen Zahlungsverkehr reibungslos abzuwickeln. Alleine um Gehaltszahlungen entgegenzunehmen, ist das Girokonto unverzichtbar – nur noch in äußerst seltenen Fällen zahlt ein Arbeitgeber das Gehalt an seine Mitarbeiter in bar aus.
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In den meisten Fällen gelingt die Eröffnung eines Girokontos ohne Probleme – doch gerade bei negativen Schufa-Einträgen kann es durchaus auch vorkommen, dass der gestellte Kontoantrag abgelehnt wird.
Dabei hat der Zentrale Kreditausschuss bereits 1995 festgelegt, dass jede Bank dazu verpflichtet ist, ein „Girokonto für Jedermann“ bereitzuhalten. Dies bedeutet, dass jeder Bürger das Anrecht auf ein Girokonto hat – auch dann, wenn sein Schufa-Konto über negative Einträge verfügt.
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Girokonto für Jedermann – notfalls mit Beschwerde durchsetzen

Doch längst nicht alle Kreditinstitute halten sich an diese Vorgaben, lehnen den Girokontoantrag ab oder erwirken eine Kündigung der bestehenden Bankverbindung. Ist dies der Fall, hat der Kunde die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der betreffenden Bank oder direkt beim Zentralen Kreditausschuss einzureichen. Zumindest ein Girokonto auf Guthabenbasis – ohne die Option zur Überziehung – muss jedem Kunden als so genanntes Girokonto für Jedermann eingeräumt werden.

Unzumutbarkeit für das Kreditinstitut – und damit ein berechtigter Grund für die Bank zur Ablehnung oder Kündigung eines Girokontos besteht laut Bankenverband nur dann, wenn der Kontoinhaber sein Girokonto etwa für rechtswidrige Geschäfte nutzt, bei der Kontoeröffnung falsche Angaben tätigt, die vereinbarten Bestimmungen nicht einhält oder Mitarbeiter und andere Kunden der Bank eindeutig gefährdet. Eine negative Schufa-Auskunft ist seitens der Bank jedoch kein anerkannter Grund zur Verweigerung eines Girokontos.

3 Gedanken zu „Konto auch bei negativer Schufa: Girokonto für Jedermann“

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe ein österreichisches Bank-Konto bei der Bank Austria vor wenigen Monaten erwirkt, da die BAWAG PSK mein langjährig geführtes Konto wegen Verdacht auf Geldwäsche gekündigt hat. Trotz eines negativen Ergebnisses der Staatsanwaltschaft Wien wurde mir das Konto nicht mehr zurück gegeben.

    Am vergangenen Freitag teilte mir die Filial-Leiterin der Bank Austria Filiale Per-Albin-HanssonZentrum mit, dass mein Konto wegen einer Überweisung von € 17.400,– seitens der Listemann Technology AG in Eschen, Liechtenstein gekündigt werde, da die Leiterin diese Transaktionen nicht dulden kann.

    Leben wir in Österreich in einem Neo-Metternich-Staat, dass man Geld von irgendjemandem nicht mehr auf sein bestehendes Konto überweisen lassen kann?

    Oder habe ich ein Recht als Diplom-Ingenieur für Lebensmittel- und Biotechnolgie, der mit einer Kleinbiogasanlage mit einer Silber-Medaille und hervorragenden Leistungen prämiert wurde, auf ein Girokonto, wenn Inlandszahlungen wegen Besitzes erfolgen müssen und ich zudem mit 67 Jahren nunmehr eine Pension zu erwarten habe.

    Zudem bin ich 30%-iger Wirbelsäulen-Invalider und 20 %-iger Beininvalider.

    Bitte teilen Sie mir mit, was ich gegen eine Willkür-Kündigung machen kann.

    Mfg

    DI Gebauer

  2. Ich hab letzte Woche meiner Konto Antrag abgelehnt von der Volksbank, Holzgerlingen wegen Schufa

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