Arbeitslosigkeit oder Verschuldung sind heute kein Hindernis mehr auf dem Weg zum eigenen Girokonto. Banken sind dazu verpflichtet, auch Personen ohne regelmäßiges Einkommen ein so genanntes „Jedermann-Konto“ zur Verfügung zu stellen. Das bedeutet, dass jeder das Recht darauf hat, ein Girokonto auf Guthabenbasis bei einer Bank zu eröffnen – gegen die Ablehnung des Kontoeröffnungsantrages aus o.g. Gründen kann notfalls auch durch die Einlegung einer Beschwerde vorgegangen werden.
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Oftmals ist es jedoch so, dass zwar ein Girokonto für Arbeitslose zur Verfügung gestellt wird – dafür jedoch Gebühren verlangt werden. Oftmals wird ein kostenloses Girokonto nämlich nur bei entsprechender Bonität bzw. ab einer bestimmten, monatlich gewährleisteten Guthabensumme genehmigt. Reine Guthabenkonten zum Nulltarif gibt es zwischenzeitlich jedoch auch – diese können über einen Girokontovergleich im Internet herausgefunden werden.
Kostenlose Girokonten auf Guthabenbasis mit Zinsen für Arbeitslose
Ob das Girokonto für Arbeitssuchende mit Guthabenzinsen einhergeht, hängt vom jeweiligen Anbieter ab. Es gibt durchaus Girokonten auf Guthabenbasis, bei denen das Guthaben auch entsprechend verzinst wird. Die Regel allerdings sind solche Konten leider nicht. Vielmehr kann jedoch ein zusätzliches Tagesgeldkonto eröffnet werden, auf dem das zur Verfügung stehende Geld auch kurzfristig gut verzinst angelegt werden kann. Anleger profitieren beim Tagesgeldkonto von der täglich freien Verfügbarkeit des Kapitals, und damit von einem hohen Maß an Flexibilität.
Um Verwaltungsaufwand einzusparen, können Girokonto und Tagesgeldkonto in vielen Fällen auch beim gleichen Anbieter eröffnet werden. So lassen sich Geldbeträge auch schnell und einfach von einem Konto auf das andere überweisen.